Wem nutzt es?!

 

Immer wieder als Sparidee der Kfz Versicherer: Direktregulierung beim Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. Die Versicherer meinen damit, dass nach einem Unfall der Sachschaden von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt wird.
Diese holt sich vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung das Geld wieder zurück. Der Geschädigte braucht sich also um nichts zu kümmern und hat keinen ärger. Dies klingt vernünftig und einleuchtend.

Tatsache ist jedoch, dass hier nicht die Rechte des Geschädigten im Vordergrund stehen – das Ziel ist klar, die Versicherer wollen Geld sparen. Und das bedeutet i. d. R. Einschränkungen von Rechten und Ansprüchen der Geschädigten.

So sollen bei dieser Schadensregulierung Kosten dadurch eingespart werden, dass unabhängig und unparteiische Berater außen vorbleiben.

So fehlen die Angaben eines unparteiischen Sachverständigen, der im Auftrag und damit allein im Interesse des Geschädigten die Reparaturwürdigkeit im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert feststellt, die ihm zustehende Wertminderung ermittelt und eine realistische Einschätzung der Reparaturdauer trifft.

Auch die kompetente und allein im Interesse des Geschädigten zu erfolgende Beratung eines Rechtsanwalts soll dadurch entfallen – der auf alle zustehenden Ansprüche hinweist, diese einfordert und gegebenenfalls dem Versicherer gegenüber durchsetzt. So kann es im Interesse des Geschädigten liegen, dass trotz rechnerischem Totalschaden doch noch eine Reparatur durchgeführt wird. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass Reparaturkosten zu ersetzen sind, die an den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs heranreichen oder diesen sogar überschreiben.

Der Versicherer wird im eigenen Interesse nicht auf diese Möglichkeit hinweisen, da dies der kostenungünstigere Weg ist – also mehr zu bezahlen wäre.

Und nicht nur in dieser Situation gerät die Haftpflichtversicherung des Geschädigten in einen offensichtlichem Interessenkonflikt.

Sie muss ihren Vertragspartner, also das Unfallopfer, zufrieden stellen – im Interesse der Reduzierung von Schadensaufwendungen jedoch die Kosten möglichst gering halten. Unter dem Aspekt der zwischen den Versicherungsunternehmen vereinbarten Regulierungspauschalen ist zweifelhaft, dass der Anspruch des Unfallopfers auf vollen Schadenersatz konsequent durchgesetzt wird.

Und in den Fällen einer eventuellen Mitschuld gibt es lediglich Auskünfte des Versicherungsbearbeiters, sicherlich im Interesse der schnellen Erledigung der Angelegenheit – aber keine fachlich kompetente und effiziente Beratung durch Sachverständige oder Rechtsanwälte im Interesse der Geschädigten.

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