Mit mobilen Einseitensensor-Systemen erfolgt die Messung und Dokumentation von Fahrzeuggeschwindigkeiten anhand der Helligkeitsprofile des vorbeifahrenden Fahrzeugs. Hierbei werden von drei bei neuen Anlage vier Sensoren während der Vorbeifahrt eines Objekts je Sensor ein Helligkeitsprofil erstellt und rechnerisch die nacheinander ausgelösten Impulse verglichen, die sich proportional zur Geschwindigkeit des Fahrzeugs verhalten. Mit einem weiterer Sensor wird der Abstand bestimmt.

Sobald die Anhörung oder der Bußgeldbescheid zum Vorwurf einer so gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung eingeht (als Beweismittel wird häufig Messung mit ES … genannt), sollte ein Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragt werden. Dieser kann nach Akteneinsicht kläre, ob eine sachverständige Prüfung vor oder im gerichtlichen Verfahren erfolgen sollte.

So prüfen DEKRA-Sachverständige u.a:

  • Eichgültigkeit
  • Aufstellung und Ausrichtung der Messanlage gemäß Anweisung
  • Nachweis der elektronischen Funktionstüchtigkeit entsprechend der innerstaatlichen Bauartzulassung
  • geschwindigkeitsäquivalente Fotoposition der Fahrzeuge im Messfoto
  • Zuordnung zwischen Messwert und Fahrzeug (Fotolinie/Querabstand)
  • sonstige Einflüsse auf die Messung des Betroffenen
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