Nach Wikipedia (Stand 30.01.2016) wird als Personenschaden ein schadenstiftendes Ereignis bezeichnet, das die Verletzung, Vergiftung oder den Tod von Personen zur Folge hat.

Unsere Kanzlei ist häufig mit der Regulierung der Ansprüche zum Personenschaden iVm Unfällen aller Art, Verletzungen durch Tiere, aber auch als Folgen von Straftaten befasst.

Hier geht es vor allem um den Ersatz –

bei Verletzungen von

  • Schmerzensgeld
  • Kosten Krankentransport
  • Kosten medizinischer Behandlung
  • beschädigter Bekleidung u.ä.
  • Verdienstausfall

bei Todesfällen auch von

  • Überführungskosten
  • Bestattungskosten (Feier, Blumen, Bewirtung u.ä.)
  • Trauerkleidung
  • Grabgestaltung
  • Gebühren
  • Unterhaltsschaden

Wenn nicht alles eindeutig ist, bedarf es ab und zu auch der Klärung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag.

Sie haben Fragen zum Thema? Schreiben Sie uns. In dringenden Fällen rufen Sie uns bitte an. Für alle andere Anliegen nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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