Kosten und Gebühren
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und für alle Rechtsanwälte gleichermaßen gültig. Das RVG hat mit Wirkung vom 01. Juli 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst.
Für die konkrete Vergütungsberechnung kommt es auf den erteilten Auftrag und das Rechtsgebiet an. Das RVG unterscheidet Wertgebühren, hier ist entsprechend dem Gegenstandswert der Gebührensatz gesetzlich festgeschrieben, und Rahmengebühren, bei denen der Anwalt die Gebühr auf den konkreten Fall bezogen in einem gesetzlich festgeschriebenen Rahmen bestimmt.
Anwaltsvergütung I. Instanz je Partei | ||
Streitwert 1.500,00 EUR, Anzahl der Auftraggeber: 1 | ||
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG | 1,3 | 149,50 EUR |
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG | 1,2 | 138,00 EUR |
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR | |
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Zwischensumme netto | 307,50 EUR | |
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG | 58,43 EUR | |
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zu zahlender Betrag | 365,93 EUR | |
Anwaltsvergütung für Verteidigung im Bußgeldverfahren | |
(z.B. Einspruch gegen Bußgeldbescheid/ Geldbuße 90,00 EUR/ und Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht – bei Bestimmung der Mittelgebühr des Gebührenrahmens) | |
Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14 RVG, Nr. 5100 VV RVG | 100,00 EUR |
Verfahrensgebühr/ Verfahren vor Verwaltungsbehörde § 14 RVG, Nr. 5103 VV RVG | 160,00 EUR |
Verfahrensgebühr/ Verfahren vor Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 5109 VV RVG | 160,00 EUR |
Terminsgebühr/ Verfahren vor Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 5110 VV RVG | 255,00 EUR |
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
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Zwischensumme netto | 695,00 EUR |
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG | 132,05 EUR |
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zu zahlender Betrag | 827,05 EUR |
Entsprechend § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
In einer Unfallregulierung hat der Schädiger dem Geschädigten im Rahmen der Unfallschadensregulierung auch die entstandenen Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote zu ersetzen – regelmäßig zahlt der Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in Zeiten häufiger Streitigkeiten zur Haftung und zu den Schadenspositionen, der Kontrolldichte von Geschwindigkeitsmessungen usw. unbedingt zu empfehlen.
Kostenübernahme im gerichtlichen Verfahren kann auch durch die Landeskasse im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung der Anwaltsvergütung und Gerichtskosten ausschließt und Erfolgsaussicht besteht.
Prozesskostenrechner
Berechnen Sie hier Ihre voraussichtlichen Prozesskosten, welche sich berechnen nach dem Streitwert des Verfahrens. Sollten Sie unsicher sein, welcher Streitwert hier anzusetzen ist, helfen wir Ihnen gern jederzeit weiter. Unter dem Link können Sie sich die Kosten anzeigen lassen für das außergerichtliche Verfahren, sowie für ein etwaig sich anschließendes gerichtliches Verfahren der ersten und zweiten Instanz unter Berücksichtigung der anfallenden Gerichtskosten. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um Richtwerte handelt, welche auch abhängig sind vom Verfahrensausgang.