- Verkehrsrecht
- Unfallregulierung
- Transport-/ Speditionsrecht
- Personenschadensrecht
- Strausberger Anwaltverein e.V.
- FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Deutscher Anwaltverein
- Verkehrsrecht
- Unfallregulierung
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Strausberger Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Deutscher Anwaltverein
- Straf-und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Opfervertretung
- Fahrerlaubnisrecht
keine Angaben
- Opfervertretung
- Strafrecht
- Disziplinarrecht
keine Angaben
Allgemeines
Die Anwaltskanzlei Brause wurde im Dezember 2013 von den Rechtsanwälten Daniela Brause und Hans-Jürgen Brause in Strausberg gegründet. Seit August 2015 arbeitet Rechtsanwalt Parzyjegla im Bereich Strafrecht und Disziplinarrecht mit. Rechtsanwältin Burski kam im Juli 2018 dazu.
Die Kanzlei liegt in der Strausberger Vorstadt und ist mit Kraftfahrzeugen über die Bundesstraßen B1 und B5 oder öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Gute Parkmöglichkeiten finden sich in unmittelbarer Nähe, am Spielplatz in der Ernst-Thälmann-Straße.
Beratungstermine können Wochentags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten liegen.
Zum Mandantenstamm der Anwaltskanzlei Brause gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten ‑ entsprechend der Schwerpunkttätigkeit im Verkehrsrecht auch eine Vielzahl von Fuhrunternehmen.
Fachgebiete/Charakteristika
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der Anwaltskanzeli Brause bilden die Beratung und die Vertretung in den breit gefächerten Bereichen des Verkehrsrechts. Es werden die Bereiche Verkehrszivilrecht mit Schadenregulierung, Sach- und Personenschäden, Autokauf, Mängelstreitigkeiten, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsverwaltungsrecht bearbeitet.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei Brause helfen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, und zeigt Ihnen auf, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und setzen diese für Sie dem Versicherer gegenüber durch.
Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, so wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Rechtsanwältin Burski, Rechtsanwalt Parzyjegla und Rechtsanwalt Brause führen für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigen Sie erforderlichenfalls bei Gericht.
Das Verkehrsrecht
Einen großen Schwerpunkt bildet die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners würde auch in ihrem Interesse handeln. Davon kann aber kaum die Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei Brause helfen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, und zeigt Ihnen auf, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, so wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Rechtsanwalt Brause führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.
Thematisch mit dem Verkehrsrecht verknüpft ist das Versicherungsrecht. Die finanzielle Absicherung gegen bestimmte Risiken durch eine Versicherung hat in unserer Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung. Der Versicherungsvertrag bildet dabei die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer. Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Die sich in der Praxis ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im Zusammenhang mit Standardfragen des Versicherungsrechts, zum Beispiel Anzeigepflicht oder Obliegenheiten. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Brause hat sich daher auch im Versicherungsrecht spezialisiert.
Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen die Unfallversicherung, Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung (Kfz-Versicherung), Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Durch seine jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Brause bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut. Zu seinen Mandanten zählen viele Versicherungsnehmer, aber auch Versicherungsunternehmen.
Ein Schaden ist jede Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Eigentum und Gesundheit, erleidet. Ein Schaden kann Sie jederzeit treffen, durch Unfall im Urlaub, in der Mietwohnung, bei der Arbeit oder im Straßenverkehr. Bei Rechtsanwalt Brause bekommen Sie genau das, was Sie gerade benötigen: einen schnellen Tipp oder eine ausführliche Beratung, bloß eine zweite Meinung oder die umfassende Vertretung Ihres Falles. Er kümmert sich um die Regulierung Ihres Schadens.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertreten Rechtsanwältin Burski, Rechtsanwalt Brause und Rechtsanwalt Parzyjegla die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zur Tätigkeit der Anwälte.