Auch bezeichnet als Haftpflichtrecht und im BGB unter „Schadensersatz“ zu finden – regelt es den Schadenersatzanspruch einer Person gegenüber einer anderen Person.
Wurde ein Schaden verursacht, muss geprüft werden, durch wen der Schaden verursacht wurde bzw. wer ihn zu tragen hat. Unter normalen Umständen hat die schadensverursachende Person den Schaden zu tragen (casum sentit dominus). Liegen allerdings besondere Gründe vor (Zurechnungsgründe), wird der geschädigten Person Ersatz für den erlittenen Schaden gewährt. Eine Überwälzung des Schadens findet statt.
Zurechnungsgründe:
- Verschuldenshaftung
- Gefährdungshaftung
- Eingriffshaftung