Keinen Vorwurf ungeprüft akzeptieren, auch Polizisten machen Fehler

 

Zum Lasermessgerät Riegl FG21-P Funktionsweise: Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen wird mit diesem Lasergeschwindigkeitsmessgerät als Änderung der Entfernung pro definiertem Zeitintervall zwischen je zwei Laserimpulsen bestimmt. Von diesem Nachfolgemodell des Riegl LR 90-235/P werden während der Messdauer von 0,4 bis 1,0 Sekunden bis zu einer Messentfernung von 1000 m Laserimpulse ausgesandt und nach Reflexion an dem anvisierten Fahrzeug wieder empfangen und digital verarbeitet. Hierbei wird von der Auswertesoftware nicht nur die Höhe, sondern auch die Form der Impulse bewertet.

Die Visieroptik weist eine 6-fache Vergrößerung auf; der Zielerfassungsbereich ist durch einen äußeren Kreisring in der Zieleinrichtung für den Bediener erkennbar. Mögliche Fehlerquellen – Bearbeitung durch den Sachverständigen War das Messgerät gültig geeicht? Entspricht die Messstelle den Anforderungen? Hat die Messposition ein nicht zugelassenes seitliches Anvisieren begünstigt? Wurden die vorgeschriebenen 4 Tests vor und nach Ende der Messung durchgeführt? Hat die Messentfernung eine Fehlzuordnung begünstigt? Begünstigt die Karosserieform Stufenprofilfehlmessungen? Hat der Datentausch zwischen dem Messbeamten und dem Anhaltetrupp eine fehlerhafte Übertragung des Geschwindigkeitswerts begünstigt? Wurde eine ausreichende Toleranz gemäß Eichordnung, Anlage 18, zugestanden? War der Messbeamte ausreichend geschult? (aus Seminarunterlagen DEKRA Automobil GmbH zur Verkehrsüberwachung)

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