Da steht jemand am Straßenrand und trägt ein Gerät vor sich – könnte das eine Videokamera sein? Tatsächlich ist es ein Geschwindigkeitsmessgerät mit Videodokumentation – das Lasermessgerät LEIVTEC (Leica) XV2.

Mit diesem System wird die Geschwindigkeit des ankommenden Verkehrs gemessen.Gleichzeitig werden die Messwerte und die jeweils zugehörige Messsituation dokumentiert. Der im Gerät befindliche Sensor sendet laufend Infrarotlicht-Laserimpulse zur Entfernungsmessung aus und anhand der Laufzeitänderung der 30 bis 300 Einzelmessungen pro Messvorgang wird die Geschwindigkeit des herankommenden Fahrzeuges errechnet. Die Messung erfolgt erst, wenn sich ein Fahrzeug ca. 40 bis 50 m vor dem Sensor befindet, die Messstrecke ist ca. 10 m lang.

Die Auswertung der auf der Videokassette gespeicherten Messergebnisse erfolgt in der jeweiligen Dienststelle mit speziell modulierten Geräten. Probleme mit der Erkennbarkeit des Fahrers gibt es hier kaum. Der Film kann vor und zurück gespult werden, bis der Fahrer gut zu sehen ist.

Dennoch sollte auch hier mit Einschaltung eines Anwalts oder eines Sachverständigen Akteneinsicht genommen und geprüft werden:

  • Wann das Messgerät geeicht wurde und ob diese Eichung noch gültig ist?
  • Erfolgte die Einrichtung der Messstelle entsprechend den Anforderungen und dienstlichen Vorgaben, sind Besonderheiten vorhanden?
  • Entspricht der verwendete Camcorder den Zulassungsanforderungen, wurde aus dem Stand gemessen und war der eingesetzte Messbeamte geschult?
  • Wurden die vorgeschriebenen Tests vor und nach Ende der Messung durchgeführt?
  • Füllt ein zweites Fahrzeug nicht mehr als 1/3 des Messfelderahmens aus, war eine Fehlzuordnung aufgrund der Messentfernung möglich?
  • Wurden die festgelegten Toleranzen gemäß Eichordnung berücksichtigt?
  • Entspricht der Auswerteplatz den Zulassungsanforderungen?
  • Ist anhand der Einzelbildauszählung die gemessene Geschwindigkeit nachvollziehbar und sind die Dateneinblendungen auf dem Beweisfoto plausibel?
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