Was tun, wenn es gekracht hat?
Das ist ärgerlich – Beim Ausparken einen Moment nicht aufgepasst und es ist passiert. Ein hässlicher Kratzer am eigenen Wagen und an dem PKW auf dem Nachbarparkplatz. Nach einem Unfall steht der Autofahrer einer Vielzahl von Fragen gegenüber. Wo bleibt der Fahrer des anderen Fahrzeugs nur?
- Wie soll man sich da als Unfallverursacher richtig verhalten?
- Warten, die Polizei anrufen, oder einfach wegfahren?
- Muss ich für den Schaden am anderen Fahrzeug aufkommen oder nur für den Schaden an meinem Fahrzeug?
Fast 5 Millionen Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in Deutschland, meist mit nur geringem Sachschaden.
Aber unabhängig von der Schwere des Unfalls ist erst einmal jeder Unfallbeteiligte zum Verbleiben am Unfallort verpflichtet. Das Entfernung vom Unfallort ohne Einhalten der Wartezeit kann verheerende Folgen haben. Unfallflucht ist eine Straftat und unter Umständen kann man seinen Versicherungsschutz und seinen Führerschein verlieren. Falsches Verhalten am Unfallort kann teuer werden und auch ein unbedachtes Wort zum falschen Zeitpunkt kann schaden.
Auch wenn Sie glauben mit- oder sogar allein schuldig zu sein, sollten Sie unter dem Eindruck des Unfalls am Unfallort keine Erklärung über die Schuldfrage abgeben. Bei einem ruhigen Durchdenken aller Umstände kommt man doch dazu, dass auch der andere Beteiligten ein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfalls zu tragen hat. Bei einem voreiligen Schuldeingeständnis kann so sogar zu einem teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Zu den Erstattungsansprüchen zählen nicht nur die Reparatur- und Gutachterkosten sowie eventuellen Krankenhauskosten, auch Schmerzensgeld oder die Wertminderung des reparierten Fahrzeugs. Mietwagennutzung oder Nutzungsausfallentschädigung sind ebenfalls zu prüfen.
Doch nur die wenigsten Geschädigten wissen über ihre Rechte und Pflichten so gut Bescheid, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können.
Aus Unkenntnis wird oft auf rechtmäßig zustehende Ansprüche verzichtet. Was nicht gefordert wird, wird häufig auch nicht ersetzt. Die Versicherung des Unfallgegners gehört eben zur gegnerischen Partei und handelt vorrangig im eigenen Interesse.
Im Schadensfall ist es häufig besser, die bessere Position, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Suchen Sie sich einen Anwalt, der auf