Mit stationär betriebenen Anlage werden Kraftfahrzeuge dokumentiert, die während der eingeschalteten Rotzeit einer Lichtzeichenanlage verbotswidrig die Kreuzung überfahren. Dabei wird mit Hilfe einer Fotoeinrichtung die Zeit dokumentiert, die vom Beginn der Rotphase bis zum Überfahren der Haltelinie vergangen ist und die folgende Verkehrssituation – Weiterfahrt, Anhalten, Zurücksetzen.

Als Auslöser der Fotoeinrichtung dienen zwei Induktionsschleifen, die vor der Haltelinie in die Fahrbahn eingelassen sind. Wird das so geschaffene Magnetfeld durch einen elektrischen Leiter (das Metall am Fahrzeug) gestört, wird ein Schaltimpuls aktiviert, der zur Auslösung des jeweiligen Fotos führt.

Dann kommt der Anhörungsbogen ins Haus. Ich kann mich genau erinnern, da war noch kein Rot. Also ich war der Fahrer – aber …. Die Behörde sieht das anders und erlässt doch einen Bußgeldbescheid. Na so geht es nicht, jetzt muss ein Anwalt ran.

Warum erst jetzt? Keine Angaben ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt. Der Anwalt holt sich die Akte und bespricht mit mir die Sachlage. Aber auf den Fotografien ist der Fahrer nicht zu erkennen – war ich tatsächlich an diesem Tag mit dem Fahrzeug unterwegs? Zu spät – vor Gericht wird meine bereits gemachte Aussage als ausreichend zum Nachweis der Fahrereigenschaft angesehen.

Bleibt noch die Suche nach mögliche Fehlerquellen – ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen angezeigt?

  • War die Lichtzeichenanlage bei der Annäherung gut sichtbar bzw. einsehbar?
  • War die Gelbzeit ausreichend lang (wenn vorhanden)?
  • War ein rechtzeitiges Anhalten vor der Haltelinie möglich (z.B. LKW)?
  • Ist auf dem Messfoto das Betriebszeichen für das Rotlicht erkennbar?
  • War die Anlage gültig geeicht?
  • Sind Kalibrierungsfotos (Testfotos) ausgelöst worden?
  • Befand sich das Fahrzeug bei Fotoauslösung in der korrekten Position?
  • Sind die Induktionsschleifen bzw. der Fahrbahnbelag beschädigt?
  • Müssen die Schleifen regelmäßg gewartet werden und erfolgte dies?
  • Sind ausreichende Toleranzen bei der Rückrechnung berücksichtigt worden?
  • Wurden die Abstände zwischen Haltelinie und Induktionsschleife 1 sowie zwischen Induktionsschleife 1 und Induktionsschleife 2 von dem Auswertebeamten richtig angesetzt?
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