Vollständiger Schadenersatz nach dem Unfall !?
Versicherer regulieren nach dem Unfall häufig schnell die zu erstattenden Positionen – Fahrzeugschaden, Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Auslagenpauschale – aber häufig nicht alles, was noch zu ersetzen ist.
Benzinkosten
Es kommt häufig vor, dass der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte erst kurz vor dem Ereignis getankt hat. Bei den heutigen Benzinpreisen und dem Fassungsvermögen der Fahrzeugtanks kann die Tankfüllung einen Wert von bis zu 100 EUR haben. Der Restwert eines Fahrzeuges wird vom Sachverständigen ohne Berücksichtigung des Tankinhaltes bestimmt. Das heißt mit dem Verkauf des Fahrzeugschrotts verliert der Geschädigte das in seinem Eigentum stehende Benzin. Daher hat bereits das AG Charlottenburg (zfs 1989 S.80) entschieden, dass den Schädiger auch die Ersatzpflicht hinsichtlich des Benzins trifft. Dem Geschädigten ist es nicht zuzumuten, das Benzin abzulassen und umzufüllen.
Vignette -und Mautgebühren
Sowohl in Österreich als auch in der Schweiz ist die Nutzung der Autobahn auch für Pkw kostenpflichtig. Die erworbene Vignette ist gebührenpflichtig und autobezogen. Wird das dem Vignette/Pickerl zugeordnete Fahrzeug zerstört, besteht unfallbedingt keine Möglichkeit mehr, den erworbenen Berechtigungsschein zu nutzen. Die weggefallene Nutzungsmöglichkeit stellt ebenfalls einen auszugleichenden Schaden dar. Berücksichtigung zu finden hat dabei allerdings nur die noch verbliebene Gültigkeitsdauer. Der Wert der Vignette bzw.Pickerl nimmt ab, je näher das Schadensereignis gegen Ende des möglichen Nutzungszeitraums liegt.