Rechtsanwalt Brause – zur Schadenregulierung

 

Schwer verletzt als Mitfahrer auf der Rücksitzbank. Der Versicherer wendet bei der Schwere der Verletzung ein Mitverschulden wegen Verletzung der Anschnallpflicht ein. Zwei Zeugen (Ersthelfer eines Motorradclub) bestätigen, dass Mein Mandant angeschnallt war. Der Gurt musste durchschnitten werden.

Das reicht dem Versicherer nicht. Eine Gerichtsverfahren mit gerichtlicher Vernehmung der Zeugen wird die Bestätigung bringen – das dauert aber regelmäßig mehrere Monate. Also haben wir auf die Akte gewartet. Es dauerte, bis die Akte der Staatsanwaltschaft kam – das Rekonstruktionsgutachten musste erst vorliegen. Der Gutachter hat dokumentiert, dass am Rücksitz die Schnalle noch im Gurtschloss war – also mein Mandant angeschnallt war = Haftung 100 %.

Eine andere Sache, wer hat welchen Schuldanteil am Zustandekommen des Unfalls? Die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes muss hinter einem stehenden Fahrzeug halten, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Sie blinkt und fährt dann los. Nach dem Passierend es stehenden Wagen lässt sie den linken Blinker an und bleibt links, sie will 10 m weiter nach links abbiegen. Als sie mit dem Abbiegen beginnt, kommt es zur Kollision mit einem von hinten überholenden Kradfahrer.

Die doppelte Rückschaupflicht (vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen) wurde eindeutig verletzt, sonst hätte sie den Kradfahrer gesehen. Durfte dieser jedoch in dieser wohl offensichtlich unklaren Situation überholen? Es ist von einer Haftungsverteilung auszugehen, aber zu welchen Lasten 1/3 zu 2/3 oder 50 zu 50.

weitere Artikel
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner