Nach einen Verkehrsunfall stürmen viele Fragen auf die Beteiligten ein, die diese nicht allein lösen müssen und zum Teil auch nicht selbst klären können. Dies soll anhand eines aktuellen Unfallgeschehens, das so immer wieder oder in ähnlicher Konstellation auftreten kann, verdeutlicht werden.

Es kam zum Einfahren eines PKW in einen Kreuzungsbereich, obwohl ein „Stop“-Schild vorhanden war und sich ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug erkennbar annäherte. Ein Zusammenstoß war aus Sicht eines Zeugen nicht zu vermeiden, als der PKW aus der „Stop“-Straße losfuhr. So kam es zur Kollision mit hohen Schäden und z.T. schweren Verletzungen.

Auf den ersten Blick ist alles klar, der aus der „Stop-Straße“ kommende Fahrzeugführer hat Schuld am Zustandekommen des Unfalls – er haftet für die Schäden am anderen Fahrzeug und ist Beschuldigter im Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung u.a. in Frage kommender Straftatvorwürfe.

Mit anwaltliche Hilfe konnte hier jedoch erreicht werden, dass es nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung mit Erfassung im Strafregister und Punkteerfassung in Flensburg (mind. 5 Punkte für 5 Jahre) kam. Finanziell ist man dann auf der sicheren Seite, wenn eine

Verkehrsrechtsschutzversicherung

abgeschlossen wurde. Diese trägt z.B. folgende Kosten:

  • für die Verteidigung im Strafverfahren, im Durchschnitt etwa 800,00 EUR;
  • für die Verteidigung im Bußgeldverfahren, im Durchschnitt etwa 400,00 EUR;
  • Schadensregulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, Kosten entsprechend dem Schadenersatzanspruch, bei einem Schaden von 3.000,00 EUR einen Betrag von ca. 350,00 EUR;
  • gerichtliches Vorgehen gegen die Versagung des Versicherungsschutzes Kostenrisiko bei 3.000,00 EUR ohne Zeugenauslagen oder Sachverständigengebühren für die I. Instanz 1.439,15 EUR;

Meist sind auch die übernahme der notwendigen Zeugenauslagen und Gutachterkosten mit versichert (z.B. bei technischer Prüfung eines Fahrzeugs, für ein Rekonstruktionsgutachten oder die sachverständige Prüfung einer Geschwindigkeitsmessung).

Und nicht jeder Bußgeldvorwurf ist berechtigt. Es st zu empfehlen, dass keine Erklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung abgegeben wird. Die Kosten für die Vertretung im Bußgeldverfahren (wie auch die Verfahrenskosten) werden in der Regel vom Rechtsschutzvertrag umfasst.

Als Fazit ist festzustellen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann sich schnell bezahlt machen und damit ist der Gang zum Anwalt leichter.

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