In Zivilfahrzeugen werden Videoüberwachungssysteme eingebaut, um Delikten im Straßenverkehr zu ermitteln und zu dokumentieren. Zum Einsatz kommen meist ProVida-Verkehrsüberwachungssysteme, die fest im Kontrollfahrzeug eingebaut sind. Das System besteht aus drei eichpflichtige Komponenten: dem Geschwindigkeitsmessgerät, dem Wegstreckenzähler und einer Video-Stoppuhr. Das Hauptmodul der Anlage dient zur Wegstrecken- und Zeitmessung sowie zur Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit. Die Wegstrecke wird aus dem Ablauf der Räder des Einsatzfahrzeuges ermittelt. über die Fernbedienung erfolgen alle Bedienungen im Messbetrieb, auch die Steuerung der Videokomponenten. Ein Monitor stellt die Messwerte und das erfasste Verkehrsgeschehen dar. Zur Bestimmung einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen vier Methoden zur Verfügung.

Es geht zügig voran – plötzlich Blaulicht hinter mit. Gut, lass ich das Fahrzeug vorbei. Der PKW setzt sich vor mich und nun „Polizei, bitte folgen“. Da war ich doch etwas zu schnell – aber so schnell wie auf dem Video?

Das ich der Fahrer bin, ist ja klar und das Video überzeugt doch auch. Was kann mir da noch ein Anwalt helfen? Auch hier ist der Vorwurf nicht ungeprüft hinzunehmen. Nach Einsichtnahme in die Bußgeldakte ist zu prüfen:

  • Ist der Betroffene durch das Einsatzfahrzeug bedrängt worden?
  • Waren die entsprechenden Systemkomponenten gültig geeicht?
  • Wann erfolgte der letzte Reifenwechsel, war danach eine Neueichung erforderlich?
  • Wurde eine ausreichende Toleranz gemäß Eichordnung, Anlage 18, zugestanden?
  • Sind aufgrund der verwendeten Reifen höhere Toleranzen zu berücksichtigen?
  • Hat sich der Abstand zwischen Einsatzfahrzeug und überwachtem Fahrzeug zwischen Messanfang und -ende verringert?
  • War die Messstrecke ausreichen lang?
  • Kann ein Gutachter den gemessenen Zeitwert anhand der Einzelbildauszählung bestätigen?
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