UNFALL – wie geht es weiter – Gutachter

Ab einem Schadenswert von 800,00 EUR sollte ein Gutachter einbezogen werden. Eine Zustimmung des Versicherers, zur Begutachtung oder zur Wahl des Sachverständigen ist nicht erforderlich. In Einzelfällen kann es jedoch aus Kostengrßnden ratsam sein, dem Versicherer die Benennung des Gutachters…